Hamburg.

    Der 30 Jahre alte Afghane, der eine 14-Jährige in einem Eingang des Saturn-Hauses an der Mönckebergstraße vergewaltigt haben soll, hätte schon vor der Tat abgeschoben werden sollen. Doch die Behörden waren sich nicht einig über die Ausweisung des abgelehnten Asylbewerbers, der bereits wegen Gewaltdelikten verurteilt worden war. Im Jahr 2017 wurde er wegen Raubes mit einem Messer zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Kurz darauf wollte die Ausländerbehörde ihn abschieben, aber die Staatsanwaltschaft lehnte dies ab, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war.

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