Berlin.

Bei planbaren komplizierten Operationen sind die Erfolgsaussichten für die Patienten dem Krankenhausreport der Barmer Krankenkasse zufolge in deutschen Kliniken nicht überall gleich gut. Die Höhe des Sterberisikos bei Eingriffen an einer erweiterten Bauchschlagader etwa hänge davon ab, wie und wo operiert werde, teilte die Kasse mit. Künftig sollten die Eingriffe nur noch in zertifizierten Gefäßzentren oder Kliniken mit vielen Fällen erfolgen, forderte Barmer-Chef Christoph Straub. Eine flächendeckende Versorgung bliebe trotzdem gesichert.

An der Bauchaorta wurden 2016 rund 11.400 Menschen über 65 Jahre operiert, wie es in der Studie heißt. Die Überlebenschancen hingen dabei zum einen vom angewendeten Operationsverfahren ab. So sei bei minimal-invasiven Eingriffen das Risiko, an den Folgen zu sterben, drei Jahre nach der Operation geringer als bei der offen-chirurgischen Methode. Bei den Verfahren gebe es aber deutliche regionale Unterschiede. So seien in Sachsen zwischen 2014 und 2016 fast 86 Prozent der Patienten minimal-invasiv an der Bauchaorta operiert worden, in Niedersachsen waren es 69 Prozent und im Saarland 61 Prozent.

Minimal-invasive Verfahren gelten als schonender, da die Bauchhöhle nicht geöffnet werden muss. Dabei wird eine durch Draht verstärkte Prothese (Stent) von innen in die Erweiterung der Aorta eingebracht, wie die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin grundsätzlich erläutert. Während die offene Operation immer möglich sei, eigne sich eine solche Stent-Prothese nur in bestimmten Fällen. Nachteilig sei zudem eine regelmäßige, oft lebenslange Überwachung.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisierte die Studie. Schon wenige Patienten mit höherem persönlichen Risiko könnten zu solchen abweichenden Sterberaten führen. Unterschiedliche Operationstechniken würden je nach medizinischer Notwendigkeit eingesetzt.

Im Barmer-Report heißt es, neben dem OP-Verfahren beeinflusse auch die Art des Krankenhauses die Überlebenschancen. Speziell zertifizierte Gefäßzentren und auch Krankenhäuser mit hohen Fallzahlen für solche Eingriffe schnitten demnach besser ab. Daher sollten Mindestmengen festgelegt werden, ab denen Krankenhäuser Vergütungen dafür bekommen sollten.