Entscheidung In Deutschland gilt bei der Organspende seit 2012 die sogenannte Entscheidungslösung. Das heißt, jeder Versicherte soll von seiner Krankenversicherung regelmäßig Informationsmaterial und einen Organspendeausweis erhalten. Auf diese Weise soll die Spendenbereitschaft erhöht werden. Auf dem Organspendeausweis kann auch die Entscheidung gegen die Spende festgehalten werden oder nur der Entnahme bestimmter Organe zugestimmt werden.

Widerspruch In anderen europäischen Ländern wie Österreich, Frankreich oder Irland gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Dabei muss eine Person der Organspende zu Lebzeiten ausdrücklich widersprechen. Tut sie das nicht, können Organe für eine Transplantation entnommen werden.