Stuttgart.

Ein Bestatter hat sich beim Heben einer Leiche derart schwer verletzt, dass er vier Wochen krank gewesen ist. Dieser Unfall ist nach Auffassung des Landessozialgerichts Stuttgart ein Arbeitsunfall – der Mann stehe deshalb unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. „Das Urteil gilt grundsätzlich für alle, die während der Arbeit schwere Dinge hochheben müssen“, sagte ein Gerichtssprecher.