Luxemburg.

    Alle mithilfe neuer Gentechnikverfahren erzeugten Lebensmittel dürfen nur mit Kennzeichnung in Supermärkte gelangen. Das geht aus einem Grundsatzurteil des Europä­ischen Gerichtshofs in Luxemburg hervor. Demnach fallen auch neuere Methoden unter die geltenden EU-Regeln (Rechtssache C-528/16). Außerdem müssen beispielsweise Pflanzen, die mit den neuen Verfahren erzeugt wurden, vor der Zulassung auf ihre Sicherheit geprüft werden. Während Umweltschützer und Gentechnik-Kritiker das Urteil gestern begrüßten, zeigten sich Bauernverband und Industrie enttäuscht.

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