Luxemburg.
Alle mithilfe neuer Gentechnikverfahren erzeugten Lebensmittel dürfen nur mit Kennzeichnung in Supermärkte gelangen. Das geht aus einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hervor. Demnach fallen auch neuere Methoden unter die geltenden EU-Regeln (Rechtssache C-528/16). Außerdem müssen beispielsweise Pflanzen, die mit den neuen Verfahren erzeugt wurden, vor der Zulassung auf ihre Sicherheit geprüft werden. Während Umweltschützer und Gentechnik-Kritiker das Urteil gestern begrüßten, zeigten sich Bauernverband und Industrie enttäuscht.
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