Vorsorge Zugänge und Passwörter sollten schon zu Lebzeiten für Angehörige hinterlegt werden, am besten auf Papier.

Vollmacht Für den digitalen Nachlass sollte eine Vertrauensperson bestimmt werden. Dazu benötigt man eine handschriftliche und unterschriebene Vollmacht. Wichtig ist der Hinweis, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt.

Zugriff Wird der Tod eines Nutzers gemeldet, versetzen Facebook, Instagram und Twitter die Profile in den Gedenkzustand, der das Profil einfriert. Nur Bevollmächtigte und unmittelbare Verwandte können die Löschung des Profils beantragen. Twitter löscht auf Antrag auch Fotos und Videos.