Antiquitätenschmuggel Bereits 1970 haben sich die Mitgliedstaaten der internationalen Kulturorganisation Unescodarauf geeinigt, den Handel mit Kulturgütern zu beschränken. Dazu zählen unter anderem Objekte aus archäologischen Ausgrabungen. Um solche Artefakte auszuführen, brauchen Händler die Erlaubnis des jeweiligen Staates. In Deutschland drohen Schmugglern mehrjährige Haftstrafen. Die Ermittlungen haben im Sommer 2014 begonnen.