Hamburg. Tragischer Vorfall in Hamburg. Zwei 17-Jährige wollten Unbekannten der Polizei übergeben. Dann starb er

    Es ist ein Drama, das noch einige Fragen offenlässt: Am Horner Weg haben zwei Jugendliche einen 34-Jährigen, der sie offenbar bepöbelt und auch geschlagen hatte, zu Boden gerungen und dort festgehalten, bis die Polizei kam. Kurz darauf starb der Mann. Gegen die beiden 17-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet. Die Mordkommission ermittelt. Es muss geklärt werden, ob die Jugendlichen berechtigt, also aus Notwehr, handelten. Unklar ist bislang, woran der 34-Jährige gestorben ist.

    Laut Polizei hatten die Jugendlichen am Dienstag kurz nach 19 Uhr mit ihren Freundinnen in Höhe der Wichern-Schule auf einer Bank gesessen, als der Mann auftauchte. Er wohnte in der Nähe im Rauhen Haus, einer Betreuungseinrichtung. „Was guckst du? Wollt ihr Stress?“, soll der Mann gesagt haben. Dabei ging er drohend auf die Jugendlichen zu. Einer der 17-Jährigen stand auf, weil er einen Angriff erwartete, und bekam sofort einen Faustschlag ins Gesicht. Als der 34-Jährige auch den anderen Jugendlichen attackieren wollte, packten ihn die beiden jungen Männer, brachten ihn zu Boden und hielten ihn fest. Eines der Mädchen rief die Polizei.

    Als ein Peterwagen Minuten später vor Ort eintraf, ließen die Jugendlichen den 34-Jährigen sofort los. Die Polizisten merkten, dass der Mann Hilfe brauchte, und begannen mit Wiederbelebungsmaßnahmen, die ein Notarzt fortsetzte. Der 34-Jährige kam in eine Klinik, wo er kurz darauf starb.

    Beamte nahmen die beiden 17-Jährigen vorläufig fest. Später wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt, weil keine Haftgründe vorliegen. Beide sind bis auf einen Fall von Schwarzfahren nicht polizeilich aufgefallen. Auch der 34-Jährige war polizeilich eher unauffällig, als Gewalttäter gilt er nicht.

    „Nach allem, was wir wissen, klingt es bislang danach, als ob das Eingreifen der Jugendlichen gerechtfertigt war“, sagt ein Beamter. Die Leiche wird jetzt in der Gerichtsmedizin untersucht. Dort soll festgestellt werden, ob ein „lagebedingter Erstickungstod“ vorliegt. Möglich ist auch, dass der 34-Jährige eine Erkrankung hatte, der er erlag.