Münster.

Eine Tierschützerin aus Mönchengladbach muss Hundesteuer für ein Tier zahlen, das sie bis zur Weitervermittlung an neue Besitzer bei sich aufgenommen hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies am Mittwoch eine Berufungsklage der Frau gegen die Stadt zurück. Anders als zum Beispiel bei einem Diensthund habe die Klägerin ein eigenes Interesse an der Haltung: Tierliebe. Daher sei sie steuerpflichtig.