Hamburg.

    Das Landgericht Hamburg hat gestern die Mietpreisbremse für ein Mietverhältnis aus dem Jahr 2015 für unwirksam erklärt. Die Richter wiesen wie zuvor das Amtsgericht Altona die Klage eines Mieters in Ottensen ab, dessen Miete beim Einzug deutlich über der in der Mietpreisbremse festgesetzten Grenze lag. Das Gericht rügte, dass der Senat die Verordnung zu spät öffentlich begründet habe. Senatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) sagte, es tue ihr leid. Am kommenden Dienstag soll eine Neufassung beschlossen werden. Die Opposition spricht von einer „Blamage für den Senat“.

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