Kennzeichnung Mit der Gen-Schere CRISPR–Cas9 lassen sich Abschnitte des Erbguts aktivieren und deaktivieren. Die Lebensmittelindustrie argumentiert, dass die so bearbeiteten Produkte nicht als „Gen-Food“ gekennzeichnet werden sollten. Das Argument: Sie würden nicht gentechnisch verändert, sondern es würden nur natürliche Prozesse rückgängig gemacht oder beschleunigt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird dazu in den kommenden Wochen ein Urteil fällen.