Großzügig: Sechs von zehn Erwachsenen in Deutschland denken grundsätzlich daran, selbst größere Geschenke ab 1000 Euro zu vergeben. Ohne, dass der Beschenkte Steuern zahlen muss, können folgende Geldwerte verschenkt werden: Bis 500.000 Euro an den Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner. Bis 400.000 Euro an Kinder und Stiefkinder sowie an Enkel, wenn das Kind bereits verstorben ist. Bis 200.000 Euro an Enkel und Urenkel.

    Freunde sind wie Eltern: Bei anderen Verwandten reduzieren sich die Freibeträge deutlich. Geschenke im Wert von 20.000 Euro können an Eltern und Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Stief- oder Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter oder Freunde gehen.

    Fristen: Die Freibeträge können mehrfach genutzt werden, und zwar alle zehn Jahre. Aber wer eine Schenkung plant, sollte überlegen: In der Regel gilt: „Geschenkt ist geschenkt.“

    Steuern: Was nach Abzug der Freibeträge noch an Vermögenswert übrig bleibt, unterliegt der Schenkungs­steuer, die je nach Höhe des Vermögens und Steuerklasse des Beschenkten zwischen 7 und 50 Prozent liegt.