Paderborn.

Nach einem vorläufigen Gutachten soll der Angeklagte im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter in die Psychiatrie eingewiesen werden. Nach Auffassung der Gerichts-Psychiaterin ist Wilfried W. nur vermindert schuldfähig. Als Grund gibt die Expertin eine erhebliche Intelligenzminderung und eine Persönlichkeitsstörung an, die sich im Abhängigkeitsverhältnis zur Angeklagten zeige.