Debatte Das Jungen­beschneidungsgesetz, das Ende 2012 im Bundestag entschieden wurde, sorgte für heftigen Streit. Das Gesetz erlaubt die Entfernung der Vorhaut, wenn dies nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Dazu zählen etwa die Aufklärung der Eltern und eine Betäubung oder Narkose für das Kind.

Religiöse Gründe Der neu ins Bürgerliche Gesetzbuch eingefügte Artikel 1631d stellt aber auch klar, dass Beschneidungen an minderjährigen Jungen in Deutschland auch künftig straffrei bleiben. Sowohl bei Muslimen als auch bei Juden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität. In Bezug auf religiös motivierte Beschneidungen erlaubt das Gesetz, dass in den ersten sechs Lebensmonaten Säuglinge auch von entsprechend ausgebildeten religiösen Beschneidern, die keine Ärzte sind, beschnitten werden dürfen. Da aber nur Ärzte Narkosen geben dürfen, bestimmt das Gesetz so, dass Neugeborene ohne Betäubung beschnitten werden dürfen. Juristen, Ärzte-, Verbände und Menschenrechtler halten deswegen dieses Gesetz für verfehlt. Es gebe „keinen medizinischen und schon gar keinen ärztlich zu rechtfertigenden Grund“, bei einem gesunden kleinen Jungen die Vorhaut zu entfernen und dadurch dessen sexuelle Selbstbestimmung „irrever­sibel und schwer zu beschä­digen“, kritisiert Matthias Franz von der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie.

Zahlen Laut Robert-Koch-Institut waren 2007 in Deutschland von sieben Millionen Jungen im Alter von unter 18 Jahren 760.000 (10,9 Prozent) beschnitten, davon 70.000, also 1 Prozent, aus religiösen Gründen.