Rechtzeitig vor dem neuen Triumph von Löws Team erklärt eine Versicherung, was der Fan im Verkehr wissen muss

    Welche Verhältnisse hätten Sie denn gern auf den Straßen während der Fußball-WM? Deutsche, englische oder russische? Der (deutsche) Kfz-Direktversicherer R+V24 hat jetzt die wichtigsten Regeln jenseits des Platzes veröffentlicht. Also, liebe Jubelperser, so sieht’s aus: Autokorso? Erlaubt, aber nur, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer noch etwas sehen können. Deshalb ist es wohl auch verboten, das Trikot auszuziehen: Sekundenbruchteilblindheit ist einfach zu gefährlich. Im Auto stehen und die Fahne aus dem Schiebedach schwenken? Verboten, weil Anschnallpflicht. Hupen? Verboten, na ja, theoretisch. WM ist aber „Ausnahmesituation“.

    Flaggen? Ein weites Feld. Nicht breiter als das Auto oder dessen Fahrer, sonst 10 Euro Strafe. Kleine Fähnchen, die man ins Fenster klemmt? Erlaubt, aber Vorsicht, wenn sie abbrechen, auch wenn die Versicherung erst einmal zahlt! „Weil die Fähnchen kein zugelassenes Anbauteil sind, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung nach erfolgter Zahlung den Verursacher in die Pflicht nehmen“, so Anka Jost von R+V24. Noch schlimmer ist es mit den Bademoden, den sogenannten „Car-Bikinis“. „Ist der Blinker in den Seitenspiegeln integriert, dürfen keine Flaggenüberzieher angebracht werden.“ Tja, wir sind in Deutschland. Oder wie es der Jurist Rudolf von Jhering schon im 19. Jahrhundert formulierte: „In Deutschland ist alles verboten, was nicht erlaubt ist; in England ist alles erlaubt, was nicht verboten ist; in Russland ist alles erlaubt, was verboten ist.“