Freiburg.

Im deutschlandweit Aufsehen erregenden Fall eines vielfach missbrauchten Jungen im Raum Freiburg ist ein Bundeswehrsoldat zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg am Mittwoch die Zahlung von 12.500 Euro Schmerzensgeld an. Dieses Geld gehe an das Opfer der Taten, ein heute neun Jahre alter Junge aus Staufen. Auf Sicherungs­verwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage gefordert hatten, verzichtete das Gericht. Es fehle die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin zur Begründung.

Der Angeklagte, ein Deutscher, nahm das Urteil ohne äußerliche Regung auf. Der Soldat hatte in dem Prozess gestanden, den Jungen im vergangenen Jahr in Staufen zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Die Mutter des Jungen und der Stiefvater, alles Deutsche, seien dabei gewesen. Auch sie missbrauchten das Kind, wie das Gericht feststellte. Die Taten wurden gefilmt und die Filme an andere weitergeleitet. Eine dritte Vergewaltigung durch den Soldaten sei fest vereinbart gewesen, wie sich in dem Prozess herausstellte. Doch die Polizei entdeckte die Tatverdächtigen und nahm sie fest.

Es ist das zweite Urteil in dem Missbrauchsfall, der vor vier Monaten bekannt wurde. Weitere Prozesse folgen. Insgesamt gibt es acht Tatverdächtige, jeder ist einzeln angeklagt.

Der Junge war mehr als zwei Jahre lang in Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und ihr Lebensgefährte (39) sollen dafür verantwortlich sein. Der Prozess gegen sie beginnt am 11. Juni.

Im Prozess gegen den Soldaten hatte die Staatsanwältin zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert, der Verteidiger vier Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Sicherungsverwahrung sei jedoch nicht möglich, da der Soldat nicht vorbestraft sei und es keine sehr hohe Rückfallgefahr gebe, sagte Richter Bürgelin. Der Mann, der nach Angaben eines psychiatrischen Gutachters pädophil ist, müsse aber in der Haft Angebote der Therapie nutzen. Eine vorzeitige Haftentlassung sei für ihn nahezu ausgeschlossen. „Er wird acht Jahre im Gefängnis bleiben.“

Vor einem Monat hatte das Freiburger Landgericht einen 41-Jährigen deutschen Gelegenheitsarbeiter zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Es war das erste Urteil in dem Fall.