Hamburg.

    Das „Schmähgedicht“ des TV-Entertainers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt in größeren Teilen verboten. Das hat das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Im Kern ging es darum, ob das Gedicht durch die Freiheit der Kunst erlaubt ist oder gegen die Menschenwürde verstößt. Erdogan hatte das Gedicht komplett verbieten lassen wollen. Das OLG urteilte wie die Vorinstanz, dass bestimmte „ehrverletzende“ Passagen nicht wiederholt werden dürfen. Darin wurde Erdogan etwa mit Kinderpornografie in Verbindung gebracht.

    Seite 15 Die Schlappe für Böhmermann