Hamburg. Immobilienbesitzer berichtet von professionellen Mietnomaden. Grundeigentümerverband: Kein Einzelfall

Professionelle Mietnomaden, vorgetäuschte Kautionszahlungen, Müllberge in verlassenen Wohnungen und abgezweigte Mietzahlungen des Sozialamts – ein ganz normaler Hamburger Vermieter, der mit 42 Wohnungen nicht zu den Großen der Branche gehört, klagt über immer mehr Probleme mit Mietern und immer dreisteres Vorgehen. Bei Neuvermietungen gäbe es mittlerweile Ärger mit jedem vierten Mieter.

Er überlegt, die Wohnungen, die sich teilweise seit Jahrzehnten im Familienbesitz befinden zu verkaufen. „Ich will diesen ganzen Ärger nicht mehr“, sagt der Hauseigentümer, der aus Furcht vor noch mehr Problemen nicht namentlich genannt werden will.

Doch beim Besuch in der Abendblatt-Redaktion dokumentiert der Vermieter Dutzende Vorfälle mit Rechtsanwaltsschreiben und Gerichtsurteilen. So auch den Fall eines besonders dreisten Mietnomaden: Er ignorierte alle Zahlungsforderungen, kassierte stattdessen einen Untermieter ab, den er illegal in die Zweizimmerwohnung (62 Quadratmeter, 510 Euro Warmmiete) einquartiert hatte. Als die Räumungsklage dann durch war, hatte sich der Hauptmieter längst mit unbekanntem Ziel abgesetzt. Aufmerksame Mieter des Hauses hatten immerhin den Umzugswagen des Untermieters verfolgt. Er versicherte glaubhaft, er habe seine Miete stets bezahlt.

Allein 1041 Euro musste der Hausbesitzer für Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, der Gesamtschaden lag bei über 4000 Euro. Sein Anwalt riet dennoch von weiteren Klagen ab: „Bei dem ist eh nichts zu holen.“

Solche Fälle seien alles andere als selten, sagt Torsten Flomm, Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbands Hamburg: „Noch unerfreulicher wird es, wenn der Mieter schon ohne Kündigung über alle Berge ist. Denn der Vermieter darf nicht einfach die Wohnung räumen. Der Mieter hat das alleinige Nutzungsrecht bis zur Rechtskraft eines Räumungstitels.“ Dieser Titel könne aber oft nicht mehr zugestellt werden, was den ganzen Vorgang weiter verzögere: „Am Ende bleibt der Vermieter sowohl auf den Kosten als auch auf den Mietausfällen sitzen.“