Saarbrücken.

Insgesamt 1800 Euro Geldstrafe muss ein Rentner aus dem Saarland für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem gepachteten Kleingarten zahlen. Weil damit ein anderer Mann verletzt wurde, verurteilte das Amtsgericht Saarbrücken den 65 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Mann hatte die selbst gebaute Sprengfalle installiert, um Wildschweine zu vertreiben.