Bonn.

Weil sie immer wieder Dutzende Stadttauben auf ihrem Balkon gefüttert hat, muss eine Tierfreundin aus ihrer Mietwohnung in Bonn ausziehen. Das dortige Amtsgericht hat der Räumungsklage des Vermieters des Mehrfamilienhauses stattgegeben. Die Fütterung von Stadttauben, so die richterliche Begründung, sei sozial nicht mehr adäquat und für die Nachbarschaft unzumutbar: „Von diesen Tieren gehen Verschmutzungs- und Gesundheitsgefahren aus.“

Die Frau, die seit 18 Jahren in dem Mehrfamilienhaus wohnt, hält seit fünf Jahren ihre Brieftauben in einer Voliere. Durch das zusätzliche Anfüttern wild lebender Vögel wurden offensichtlich auch vermehrt Ratten angezogen, die sie auch noch mitversorgt haben soll. Nachbarn hatten über Taubenkot und Federn in der Wäsche und auf den Balkonen geklagt, viele trauten sich wegen der angelockten Nager nicht mehr, Türen und Fenster zu öffnen. Einen weiteren Mieter störte nicht nur der Dreck, sondern auch die akustische Belästigung der unzähligen Flügelschläge bei An- und Abflug der Tauben.