Mönchengladbach.

Der Mann, der in einem Sonderzug für Fußballfans eine junge Frau sexuell missbraucht haben soll, war bereits wegen einer Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt. Die Ladung zum Haftantritt sei aber noch nicht erfolgt, sagte Staatsanwalt Benjamin Kluck. Das Urteil gegen den Verdächtigen (30) – eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten – erging demnach am 29. November vergangenen Jahres. „Der Umstand, dass es einen zeitlichen Verzug zwischen rechtskräftiger Verurteilung und Ladung zum Strafantritt gibt, ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches“, sagte Kluck.

Am Montag hatte er sich in einer Haftanstalt, um wegen einer anderen Straftat eine mehrmonatige Freiheitsstrafe anzutreten. Dabei ging es um eine Strafe wegen Körperverletzung, die ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt war. Durch die Verurteilung wegen Vergewaltigung müsse er jetzt aber auch diese Strafe absitzen, sagte Kluck.