Krefeld.

Nach dem Tod von drei Patienten einer alternativen Krebs-Praxis in Nordrhein-Westfalen hat die Krefelder Staatsanwaltschaft den Inhaber wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Heilpraktiker soll den Schwerkranken eine erheblich überdosierte Infusionslösung verabreicht haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Den Ermittlungen zufolge hatte er für die Herstellung der Infusion eine ungeeignete Waage benutzt.