Neumünster. Oberlandesgericht urteilt: Katalanenführer darf das Gefängnis in Neumünster gegen Kaution verlassen

Der in Neumünster inhaftierte katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont kommt überraschend frei. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht erließ gestern Abend zwar einen Auslieferungshaftbefehl, setzte den Vollzug aber unter Auflagen aus. Eine dieser Auflagen: Puigdemont muss eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro zahlen.

Das Oberlandesgericht in Schleswig sei der Auffassung, „dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der Rebellion die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist“. Etwas anderes gelte für den Vorwurf der „Korruption“ in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung nicht als von vornherein unzulässig, so das OLG. Allerdings wiege der Vorwurf Untreue nicht so schwer. Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien sitzt seit dem 25. März im Gefängnis von Neumünster, nachdem er auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise an der Autobahn 7 bei Flensburg festgenommen worden war. Grundlage für die Ingewahrsamnahme war ein Europäischer Haftbefehl, der von der spanischen Justiz ausgestellt worden war. Darin wird ihm Rebellion vorgeworfen, weil er die Unabhängigkeit Kataloniens ausgerufen hatte.

Zudem legt ihm die spanische Justiz zur Last, für das illegale Unabhängigkeitsreferendum mehr als 1,5 Millionen Euro veruntreut zu haben. Der Tatbestand der „Rebellion“ existiert
allerdings im deutschen Strafrecht nicht. Puigdemont hatte sich vor seiner Skandinavienreise und der Festnahme in Deutschland in Belgien aufgehalten – unter Duldung der dortigen Justiz.

Zu den Auflagen gehört auch, dass Puigdemont die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen darf und jeden Wechsel des Aufenthalts mitteilen muss. Puigdemont muss sich einmal wöchentlich bei der Polizei in Neumünster melden. Und er hat Ladungen des Generalstaatsanwalts und des Oberlandesgerichts Folge zu leisten.

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