Gutachten Die DDG-Leitlinie schützt auch Patienten vor unbegründetem Verlust des Führerscheins. Etwa, wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten zur Fahrtauglichkeit verlangt. Dafür muss nicht einmal ein Unfall passiert sein, „es reicht, wenn die Behörde Kenntnis von der Krankheit bekommt“, sagt Rechtsanwalt Oliver Ebert. Wird das Gutachten nicht erbracht, kann die Behörde den Führerschein entziehen. Daran ändert sich auch mit der neuen Leitlinie nichts. Allerdings komme es vor, dass solche Gutachten nicht sorgfältig oder fehlerhaft erstellt werden und Patienten deswegen unbegründet den Führerschein verlieren, so Ebert.

Denunziation Bislang konnte man gegen solche fehlerhaften Gutachten meist nur wenig ausrichten. Nun ist laut Ebert eine Überprüfung deutlich einfacher: „Wenn ein Gutachten von den Vorgaben der Leitlinie abweicht und es dafür keine wirklich gute Begründung gibt, dann ist es fehlerhaft.“ Das sei viel wert. Denn immer wieder gebe es auch Fälle von Denunziation, wie Ebert sagt, in denen die Fahrtauglichkeit eines Diabetikers angezweifelt wird – durch Nachbarn, Arbeitskollegen oder auch vom eigenen Ehepartner.