Stuttgart.

Der in der Schweiz verurteilte „Gotthard-Raser“ muss nicht in Deutschland ins Gefängnis. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts sagte, ist die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hierzulande unzulässig. Grund sei, dass ein Tempoverstoß in Deutschland keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit sei. Solange der Mann nicht in die Schweiz ausreist, droht ihm nun keine Haftstrafe.