Hamburg. Fahrer klagt wegen Abgas-Manipulation fabrikneues Ersatzfahrzeug ein. Volkswagen kann Urteil noch anfechten

Aufsehenerregendes Urteil in Hamburg: Das Landgericht hat Volkswagen dazu verurteilt, ein Diesel-Auto wegen gefälschter Abgaswerte
zurückzunehmen und gegen einen Neuwagen zu tauschen (Aktenzeichen: 329 O 105/17). Ein Pkw-Besitzer hatte die zum VW-Konzern gehörende Volkswagen Automobile Hamburg GmbH an der Fruchtallee verklagt.

Gerichtssprecher Kai Wantzen bestätigte dem Abendblatt das Urteil. Der Kläger, ein Mann aus Geesthacht bei Hamburg, habe das Auto im April 2015 gekauft. Der Wagen befand sich noch innerhalb der Verjährungsfrist, um Ansprüche geltend zu machen. Der Mann hatte damals einen Volkswagen vom Typ Tiguan I gekauft, der zur Charge mit manipuliertem Abgassystem gehörte.

Um zu vermeiden, dass sein Auto stillgelegt wird, habe er sich dazu entschlossen, ein Softwareupdate des Volkswagen-Konzerns aufspielen zu lassen. Doch das Hamburger Landgericht entschied schon am 7. März, dass er trotz des Updates Anspruch auf einen einwandfreien Neuwagen habe.

Der Hauptgrund: In der Öffentlichkeit bestehe der Verdacht, dass das Softwareupdate sich nachteilig auf den Wagen auswirken könnte. Nach diesem Urteil muss der Händler den Wagen zurücknehmen und gegen einen fabrikneuen Tiguan austauschen. Außerdem wird der Händler verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu bezahlen.

In der Urteilsbegründung heißt es: „Der Durchschnittskäufer kann bei einem Autokauf erwarten, dass das von ihm erworbene Fahrzeug die Abgaswerte einhält, und zwar nicht nur durch eine beigefügte Software für den Prüfstand.“ Der Kläger würde nach diesem Urteil gut dastehen: Er bekäme, wenn es rechtskräftig wird, einen mangelfreien Neuwagen des moderneren Nachfolgemodells Tiguan II und muss für die Nutzung des alten Wagens vom Typ Tiguan I keinen Wertersatz leisten. Allerdings hat der Autohändler noch die Möglichkeit, Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen.

Es sei mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Rechtsmittel eingelegt werden, sagte Wantzen. Schon in mindestens zwei ähnlich gelagerten Fällen urteilten Richter zugunsten der Autobesitzer. Das Hanseatische Oberlandesgericht als höhere Instanz hat aber noch in keinem dieser Fälle eine Entscheidung getroffen.