Tübingen.

Der Müllwagen-Fahrer, der nach einem Unfall in Baden-Württemberg wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht steht, ist schon einmal mit einem Fahrzeug umgekippt. Das geht aus dem Fahreignungsregister hervor, aus dem das Landgericht Tübingen zitierte. Demnach war der Mann 2010 zu schnell gefahren und deshalb mit seinem Müllwagen umgekippt. Sein Beifahrer wurde damals verletzt.