Nach Überresten aus vergangener Zeit „darf nur gesucht werden, wenn eine Genehmigung des Archäologischen Landesamtes für beantragte archäologische Untersuchungen in einem bestimmten Gebiet befristet für ein Jahr erteilt worden ist“, sagt Archäologe Peter Pries. Dies gelte für das Burghorst-Areal ebenso wie für andere Flächen.

Der Verbleib von „ergrabenen“ Fundstücken ist im schleswig-holsteinischen Landesdenkmalschutzgesetz geregelt. Demnach geht das bei Untersuchungen des Bodens entdeckte Material in das Eigentum des Landes über. Einfach so in der Gegend drauflos buddeln, sei es nun im Wald oder in der Feldmark, ist ohnehin nicht zulässig. Dagegen sprechen schon diverse Umwelt- und Landschaftsschutzbestimmungen.

Die Tangstedter Altertumsforscher arbeiten mit Genehmigung, doch ohne Honorierung oder Auftrag für die Behörde. Pries ist außerdem Kulturbeauftragter des Archäologischen Landesamts für den südlichen Teil des Kreises Pinneberg.