Berlin.

Für den Antibiotika-Einsatz in der Tiermast gelten strengere Regeln. Seit Donnerstag ist es verboten, besonders wichtige Wirkstoffe bei Rindern, Schweinen, Puten und Hühnern umzuwidmen – also auch für andere Krankheiten oder Tiere anzuwenden, als in der Zulassung bestimmt. Möglich ist dies nur noch im Einzelfall und bei ernstlicher Gefährdung der arzneilichen Versorgung. Konkret geht es um bestimmte Reserve-Antibiotika, die auch bei Menschen verwendet werden, wenn normale Antibiotika nicht mehr wirken.