Luxemburg.

Polen droht im Streit über die Abholzung im Naturschutzgebiet Bialowieza eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof. Der zuständige EU-Generalanwalt befand am Dienstag, Polen habe gegen EU-Recht verstoßen. Das ist noch kein Urteil. Dieses wird erst in einigen Wochen erwartet. Doch folgen die Richter oft der Einschätzung ihrer Gutachter.

Der Bialowieza-Wald gilt als einer der am besten erhaltenen Naturwälder Europas und ist als Natura-2000-Gebiet besonders geschützt. Das bedeutet nach EU-Recht strenge Auflagen für die Forstbewirtschaftung. Polens Regierung hatte 2016 trotzdem erlaubt, fast dreimal so viel Holz zu schlagen wie vorher. Sie begründete das mit der Ausbreitung von Borkenkäfern. Nach offiziellen Angaben wurden 2017 150.000 Bäume gefällt.

Der EU-Generalanwalt Yves Bot sieht einen Verstoß gegen die Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie. Der Holzeinschlag könne die Fortpflanzungsstätten bedrohter Arten schädigen. Das Argument, man habe den Borkenkäfer eindämmen wollen, greife nicht. Die Forschung sei uneins, ob die getroffenen Maßnahmen geeignet seien. Negative Folgen hätten geprüft und Alternativen gesucht werden müssen.