München.

Das hat’s noch nie gegeben: Weil er für Kalbsleber nicht den richtigen Preis an der Kasse zahlte, ist ein Mann vom Münchner Amtsgericht zu einer Rekordgeldstrafe von 208.000 Euro verurteilt worden. Der 58-Jährige war 2017 bei dem Diebstahl in einem Supermarkt erwischt worden und gab zu, bereits zum vierten Mal in dem Monat Kalbsleber in eine Obsttüte umgepackt zu haben, um sie an einer Selbstbedienungskasse als billigeres Produkt abzurechnen. Laut Gericht ging es dabei um Beträge zwischen 13 und 47 Euro. Und dafür die hohe Strafe? Als Grundlage legten die Richter das monatliche Einkommen des Mannes zugrunde. Und das liegt bei 24.000 Euro. Er hätte sich die Leber also durchaus leisten können. Zum Motiv machte er demnach auch keine Angaben. Vielleicht war es einfach der Nervenkitzel.