Düsseldorf.

Wegen gewerbsmäßiger Untreue ist ein ehemaliger Bankangestellter in Düsseldorf zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Er hatte laut Urteil über einen Zeitraum von fast zwei Jahren bis Mitte März 2013 insgesamt 125.500 Euro in die eigene Tasche gesteckt. Der Mann hatte bei Barauszahlungen an eine ältere Kundin stets Geld für sich einbehalten.