Meldung Besteht ein Verdacht auf eine Berufskrankheit, muss er sofort an den Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Arbeitgeber, Ärzte und Krankenkassen sind zur Meldung verpflichtet.
Anerkennung Auch der Betroffene kann die Unfallkasse anschreiben. Der Unfallversicherungsträger untersucht dann Kranken- und Arbeitsgeschichte sowie den Arbeitsplatz, um die mögliche Belastung vor Ort zu klären. Geprüft wird, ob die Erkrankung wirklich durch die Arbeit verursacht wurde. Dazu wird häufig ein Gutachten eines unabhängigen Facharztes eingeholt. Nur wenn das Verfahren ergibt, dass es sich um eine Berufskrankheit handelt, gibt es auch Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. In der Praxis ist das eine hohe Hürde: 2014 wurden von 75.000 Verdachtsfällen nur 17.000 anerkannt. Nur in 8000 Fällen wurde gezahlt.