Pinneberg. Kreisverwaltung Pinneberg spricht von Härtefällen für Kinder, die ohne Mutter hätten aufwachsen müssen

Mindestens zwei syrische Flüchtlinge im Kreis Pinneberg führen eine Doppelehe. Sie sind mit je einer Frau und Kindern nach Deutschland gekommen, haben dann weitere Kinder und schließlich die Zweitfrauen nachgeholt. Die Kreisverwaltung in Elmshorn bestätigte diesen Sachverhalt auf Abendblatt-Anfrage. Sprecher Oliver Carstens sagte, die Behörde gehe „von einer ähnlich hohen Zahl nicht bekannter Fälle“ aus.

Dass die Männer mit mehreren Frauen verheiratet sind, spiele keine Rolle, so Carstens. „Wir haben nicht die Ehefrauen, sondern die Mütter der Kinder ins Land geholt. Kein Mensch wird bestreiten wollen, dass gerade Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen.“ Voraussetzung sei in jedem Fall gewesen, dass es für die Kinder eine besondere Härte bedeutet hätte, wenn sie ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland hätten aufwachsen müssen.

Keinesfalls unterstütze oder fördere die Behörde Bigamie, sagte Carstens. Aber: „Es liegt außerhalb unserer rechtlichen Möglichkeiten, auf Eherechte anderer Staaten einzuwirken.“

Der Kreis Pinneberg stützt sich auf einen Erlass der schleswig-holsteinischen Landesregierung von 2013, der Flüchtlingen aus Syrien besonderen Schutz bei der Familienzusammenführung gewährt. Demnach können die Ausländerbehörden Angehörigen die Einreise ermöglichen, „sofern sie enge verwandtschaftliche Beziehungen zu den in Schleswig-Holstein aufenthaltsberechtigten Personen haben“.

In Hamburg wird Flüchtlingen der Nachzug von Zweit- und Drittfrauen nach Auskunft der Stadt dagegen nicht gestattet. „Dies ist klar im Gesetz geregelt – und wird auch konsequent angewandt. Insofern gibt es keine Problemlage“, sagte ein Sprecher der Ausländerbehörde auf Anfrage. Auch die Ausnahmeregelung wird offenbar strikt ausgelegt. „Dass die zweite Ehefrau etwa im Herkunftsland einer Gefahr ausgesetzt ist, bedeutet nicht, dass ein Härtefall vorliegt“, so der Sprecher. Die betroffene Frau könne in diesem Fall regulär einen Asylantrag stellen.

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