EU-Gericht urteilt: „Fack ju“ verstößt gegen die guten Sitten und erhält deswegen keinen Markenschutz

Wie viel Leid kann die Kinonation Deutschland ertragen? Wie schlimm kann es jetzt noch kommen für dieses geschundene Cineastenland? Nicht ­genug, dass Fatih Akin auch in diesem Jahr noch keinen Oscar für sein Hamburger Lebenswerk erhalten ­haben wird. Tragisch, dass Til Schweiger und Matthias Schweighöfer nur einen und nicht gleich drei bis neun „Hot Dog“-Filme gedreht haben, obwohl sie es ja draufhaben wie sonst niemand.

Nein, jetzt – Verschwörungstheoretiker aufgepasst! –, jetzt macht auch noch die EU unsere voll krass endgeilste Dichterfürsten-Kinotrilogie kaputt. Bloß weil „Fack ju“, wie in „Fack ju Göhte“, rein zufällig eine gewisse, vage phonetische Ähnlichkeit mit einem nicht ganz jugendfreien Lebensfreude-Ausruf hat, verweigern spaßbefreite (in Schweigersprech: SPASS! BE!! FREITE!!!) Luxemburger Richter dem Filmtitel doch glatt den verdienten Markenschutz. Dabei ist seit George Lucas und „Star Wars“ bekannt, dass flächen­deckendes Merchandising hundertmal mehr als die halbe Miete sein kann.

Aber: Das mit „Fack ju“ sei vulgär, finden die Richter. Das gehe so nicht, finden sie. Teile der nichts ahnenden Verbraucher-Bevölkerung könnten verunsichert, ach was: schockiert werden, finden sie. Bloß weil Fantastilliarden Deutsche diese drei Meisterwerke brüllend komisch fanden, ändert das für sie nichts am moralischen Aufregungsbumms des Filmtitels. Und wird dieses Geldverdienverbot in der nächsten, letzten Instanz nicht noch korrigiert, hieße das für uns alle: kein „Fackjuböhrger“, keine „Fackjupommes“, kein „Fackjudöhner“, keine „Fackjufluppe“. Und womöglich sogar: kein „Fackjuschilla“, demnächst in unseren Kinos.