Berlin.

Erst seit wenigen Tagen ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Ursprünglich wollte Justizminister Heiko Maas (SPD) damit Anbieter wie Twitter und Facebook zwingen, schneller und konsequenter auf Hasskommentare zu reagieren. Doch nun hält zum Beispiel der Kurznachrichtendienst Twitter immer häufiger Satire-Tweets und Meinungsäußerungen zurück, ohne dass klar ist, ob dies eine Konsequenz des Gesetzes ist. Sperrungen sind darin nicht vorgesehen. Was darf gelöscht werden? Erfüllt das Gesetz seinen Zweck? Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

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