Wenn musikalische Weihnachtsgeschenke auch die Nachbarn im Haus erreichen, sind oft die Richter gefragt

Die Musik, das wusste schon der französische Schriftsteller Victor Hugo, drückt das aus, was nicht gesagt werden kann. Was er meinte: Sie ist etwas viel Größeres. Als der gute Mann jedoch vor rund 200 Jahren in Paris mit dem Schreiben begann, wurden zu Weihnachten noch nicht massenhaft Kinder-Keyboards, Plastikgeigen und bunte Holzflöten verschickt. Instrumente, die nun millionenfach in den deutschen Wohnungen erklingen. Was manchen besorgten Hausbewohner bereits einen Tag nach dem Fest dazu trieb, sich nach dem Gesundheits­zustand des Meerschweinchens zu ­erkundigen, das der sechsjährige Nachbarssohn wohl am Heiligen Abend bekommen habe. Weniger entspannte Zeitgenossen, die nun angesichts des irritierenden Gejaules von nebenan erst die Wände hoch- und dann vor Gericht gehen wollen, sollten jedoch wissen: Musizieren in Zimmerlautstärke ist in Mietwohnungen erlaubt. Laut Bundesgerichtshof stört Hausmusik nicht mehr als Fernsehen oder Radio.

Die Richter haben auch festgelegt, wann – außerhalb der Ruhezeiten – wie lange und auf welchen Instrumenten gespielt werden darf. In Bayern etwa sind täglich drei Stunden Klavier in Ordnung. In Baden-Württemberg darf Saxofon zwei Stunden pro Tag geübt werden, sonntags immerhin noch eine.

Am Rande sei erwähnt: Egal, ob Anfänger oder Berufsmusiker, ob Blockflöte oder Tuba – die Qualität der Hausmusik ist nicht entscheidend für die erlaubte Übungszeit pro Tag, entschieden die Richter. Sie orientierten sich dabei wohl an Gustav Mahler. Denn das Beste an der Musik, so sah es der bedeutende österreichische Komponist, steht nicht in den Noten.