München.

Wie laut dürfen Kuhglocken läuten? Mit dieser Frage musste sich das Landgericht München II befassen. Und hat nun entschieden: Der ­Anwohner einer Kuhweide muss das Gebimmel hinnehmen. Es ist der vorläufige Höhepunkt eines skurrilen Rechtsstreits.

Der klagende Unternehmer war 2011 in das kleine bayrische Dorf Holzkirchen südlich von München gezogen. Dort wollte er eigentlich die Ruhe genießen. 2014 dann verpachtete die Gemeinde die Wiese auf dem Nachbargrundstück des Mannes an eine Bäuerin, die darauf ihre Kühe weiden ließ – ausgestattet mit Glocken. Der Unternehmer zog daraufhin zum ersten Mal vor Gericht und schloss 2015 mit der Bäuerin einen Vergleich: Kühe mit Glocken müssen mindestens 20 Meter Abstand zum Grundstück des Klägers halten.

Doch das genügte dem Mann offenbar nicht. Er klagte erneut, diesmal am Münchener Landgericht. Seine Ehefrau und er litten wegen des Lärms der Kuhglocken in Holz­kirchen unter Schlaflosigkeit und Depressionen, erklärte er. Hinzu kämen der Wertverlust ­seiner Immobilie sowie Gestank und Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen.

Diese Klage wurde nun abgewiesen. Der gerichtliche Vergleich von 2015 sei bindend, so der Richter. Der Mann könne nicht einfach an einem anderen Gericht weiterklagen. Damit ist die Kuhglocken-Posse aber noch nicht zuende. In der vergangenen Woche hat die Frau des Unternehmers ihre eigene Klage eingereicht. Der Streit geht weiter.