Leipzig.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am kommenden Dienstag sein abschließendes Urteil zur Elbvertiefung verkünden. Gestern wurde über die letzten vier Klagen mündlich verhandelt.

Die Privatkläger besitzen Grundstücke in Blankenese und Övelgönne und befürchten, dass sich mit der Ausbaggerung die Strömungsgeschwindigkeit der Elbe so erhöht, dass es am Elbhang zu Uferabbrüchen und Strandwegspülungen kommt. Bereits im November hatte das Gericht Klagen der Kommunen Otterndorf und Cuxhaven sowie mehrerer Elbfischer zurückgewiesen. Auch jetzt machte das Gericht deutlich, dass es keinen Anhaltspunkt dafür sehe, dass die Strömungsgeschwindigkeit des Flusses bei einer Ausbaggerung dramatisch zunehmen werde.

Seite 6 Ja zur Elbvertiefung erwartet