Berlin.

Karriere, Partnerschaft, Reisen – in der sogenannten Rushhour des Lebens zwischen Ausbildung und Lebensmitte kommt die Familienplanung heute oft zu kurz. Untersuchungen wie die in diesem Jahr veröffentlichte Studie „Generation What“ geben dieses Lebensgefühl der 18- bis 34-jährigen Deutschen wieder. 50 Prozent der jungen Erwachsenen können sich demnach ein Leben ohne Kinder vorstellen.

Dass sich die Chance auf Nachwuchs drastisch verringert, wenn sich diese Einstellung mit den Jahren noch ändert, machen sich viele jedoch nicht klar. „Die Wahrscheinlichkeit, auf natürlichem Weg schwanger zu werden, nimmt ab dem 30. Lebensjahr kontinuierlich ab und geht nach dem 45. Lebensjahr in Richtung null Prozent“, sagt Christian Thaler, Leiter des Kinderwunschzentrums der Ludwig-Maximilian-Universität München. Auch älteren Patientinnen noch zu einer Schwangerschaft zu verhelfen, gehört heute zu den größten Herausforderungen der Reproduktionsmedizin und ist eines der zentralen Themen auf dem heute beginnenden Kongress des Dachverbands Reproduktionsbiologie und -medizin.

Die deutsche Gesetzgebung ist völlig veraltet

„Viele Paare verschieben das Thema Kinder aus gut nachvollziehbaren Gründen auf eine spätere, ruhigere Phase ihres Lebens. Dann aber reichen unsere Möglichkeiten in der Kinderwunschmedizin oftmals nicht mehr aus“, erklärt Thaler, der auch Kongresspräsident ist. Das liege vielfach auch an einer völlig veralteten Gesetzgebung in Deutschland. Etwa das vollständige Verbot von Eizellspenden. So haben Frauen über 40 deutlich weniger Eizellen als jüngere, und „das Risiko einer chromosomalen Fehlverteilung ist höher“, so Thaler. Heißt: Das Kind könnte mit einer genetischen Störung zur Welt kommen. „Spendet eine jüngere Frau eine Eizelle, lassen sich die günstigeren Bedingungen übertragen, auch wenn die ältere Frau das Kind austrägt“, sagt Thaler.

In den 90er-Jahren war noch vermutet worden, dass das Vorhandensein von zwei biologischen Müttern das Identitätsgefühl eines Kindes beeinträchtigen könnte – eine Annahme, die sich in internationalen Studien nicht bestätigt hat. Doch während andere Länder ihre Gesetzgebung anpassten, blieb das Verbot in Deutschland bestehen. „Absurderweise sind Samenspenden, also die Spaltung einer biologischen und sozialen Vaterschaft in Deutschland, nicht verboten, auch wenn einzelne familienrechtliche Fragen bis heute ungeklärt sind“, sagt Thaler.

Weichen Paare ins Ausland aus, erfolge die Spende in der Regel anonym. Weder Eltern noch Kind hätten so die Chance, jemals zu erfahren, wer die genetische Mutter sei. Auch würden sich einige Frauen nicht trauen, mit ihrem Arzt über die im Ausland empfangene Spende zu sprechen – ein großes Problem, da es nach Eizellspenden häufiger zu Komplikationen kommt als bei natürlichen Schwangerschaften. „Es lässt sich auch nicht ausschließen, dass Paare bei Behandlungen im Ausland finanziell ausgenutzt werden, da dieser Weg eben nicht gesetzlich geregelt ist“, sagt Thaler, „eine Legalisierung der Eizellspende in Deutschland unter definierten Bedingungen würde diese Probleme mit einem Schlag lösen.“

Frauen, die schon frühzeitig wissen, dass sie sich Kinder wünschen, aber keine Zeit oder keinen Partner haben, können ihre unbefruchteten Eizellen seit etwa zehn Jahren für einen späteren Zeitpunkt einfrieren lassen. Die Kosten dafür müssen sie in der Bundesrepublik allerdings komplett selbst tragen. „Knapp kalkuliert fallen für die Behandlung einschließlich der Medikamente etwa 3000 Euro an, für die Lagerung noch mal etwa 300 Euro pro Jahr“, erklärt Thaler. Besonders bitter sei das für Frauen, die ihre Eizellen vor einem krankheitsbedingten frühzeitigen Verlust schützen wollen, denn auch sie haben kein Recht auf Unterstützung durch die Krankenkassen. „Selbst junge Krebspatientinnen, denen durch eine Chemotherapie der Verlust ihrer Eizellen droht, oder Frauen mit drohender vorzeitiger Menopause müssen das Einfrieren der Eizellen aus der eigenen Tasche finanzieren“, kritisiert Thaler.

Kommt es auch ohne Eizellspende zu einer Schwangerschaft, stellt das von 1990 stammende Embryonenschutzgesetz (ESchG) Paare mit unerfülltem Kinderwunsch vor weitere Herausforderungen. So ist der sogenannte selektive Single Embryotransfer hierzulande noch immer illegal. Bei der Befruchtung im Reagenzglas, der sogenannten In-vitro-Fertilisation (IVF), wird eine Eizelle der Frau vor dem Eisprung entnommen und außerhalb des Körpers in einer Nährlösung mit den Spermien des Mannes zusammengebracht, damit daraus ein Embryo erwachsen kann. Der selektive Single Embryotransfer würde es dabei erlauben, der Frau aus mehreren im Labor entstandenen Embryonen nur den mit den besten Überlebenschancen einzupflanzen. Doch das Gesetz schreibt vor, nur so viele Embryonen künstlich zu entwickeln, wie auch eingesetzt werden sollen. „Höhere Schwangerschaftsraten werden also oftmals mit höheren Mehrlingsrisiken erkauft“, sagt Thaler – und bei älteren Frauen das ohnehin erhöhte Risiko einer Fehlgeburt in Kauf genommen.

Bei Frauen unter 35 Jahren liegt dieses bei 15 Prozent, nach dem 40. Geburtstag bereits doppelt so hoch. Erzwungenermaßen liegt die Mehrlingsrate in Deutschland dennoch deutlich höher als im europäischen Ausland. Schon lange ist das Embryonenschutzgesetz deutschen Reproduktionsmedizinern ein Dorn im Auge, weil es nicht mehr zeitgemäß sei. Nach der Wahl im September richtete die Leopoldina, die Nationale Akademie der Wissenschaft, den dringenden Appell an die Abgeordneten des neuen Bundestages, endlich ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz anzugehen. Im Idealfall hätte das auch Folgen für die Gesetzgebung, die die Kostenübernahme bei einer Kinderwunschbehandlung regelt, sagt Thaler.

So haben durch eine 2003 verabschiedete Änderung im Sozialgesetzbuch (SGB V §27 a) nur noch verheiratete Paare ab 25 Jahren einen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse die Hälfte der Behandlungskosten trägt, und auch das nur bei bis zu drei Versuchen. Die Frau darf dabei höchstens 40 Jahre alt sein. „Besonders problematisch und letztlich ungerecht ist, dass weitere Zuschüsse und Einschränkungen noch auf Ebene der Bundesländer geregelt sind“, sagt Thaler. Die Konsequenzen dieser „Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ genannten Regelung seien drastisch: „Dadurch wurden in Deutschland jährlich schätzungsweise rund 10.000 Kinder weniger geboren.“