Hamburg. Urteil stellt klar: Die Schifffahrt hat Vorrang vor den Auswirkungen des Projekts auf Tourismus und Fischerei

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig räumt große Hindernisse gegen die geplante Elbvertiefung aus dem Weg: Das Gericht hat am Dienstag die Klagen der niedersächsischen Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf sowie mehrerer Berufsfischer gegen das millionenschwere Baggerprojekt abgewiesen. Zur Begründung gaben die Richter an, dass „das öffentliche Interesse an einer Aufrechterhaltung beziehungsweise Verbesserung der Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraße Elbe den Vorrang gegenüber den widerstreitenden Interessen der Kläger“ genießt, wie es in einer Erklärung des Gerichts hieß. Die Belange der Kläger seien nur eingeschränkt schutzwürdig.

Die von den Städten Cuxhaven und Otterndorf beklagten negativen Auswirkungen auf ihre kommunalen Badeeinrichtungen seien nicht so gravierend, dass die Abwägung hätte anders ausfallen müssen, sagten die Richter. Die Fischer müssten den Wegfall traditioneller Fangplätze für die Ausbau der Fahrrinne wegen der vorrangigen Verkehrsfunktion der Elbe hinnehmen. Zudem sieht der Planfeststellungsbeschluss im Fall der Existenzgefährdung ja Entschädigungszahlungen vor.

„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind wir der Umsetzung der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe einen weiteren Schritt näher gekommen“, sagte Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos). „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das Projekt in naher Zukunft umsetzen können“, fügte der Senator hinzu und nannte sogar einen Zeitplan: „Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass bereits im Januar 2018 ein Antrag auf Planergänzung bei den Planfeststellungsbehörden gestellt werden und damit ein entsprechendes Planergänzungsverfahren gestartet werden kann.“

Die unterlegenen Kläger bedauerten die Entscheidung des Gerichts: „Wir sind enttäuscht, dass die Abwägung der Richter diesen Ausgang ­genommen hat, zumal es für uns um elementare Beeinträchtigungen wie Hochwasser und die Gefahr von Uferabbrüchen geht“, sagte der Samtgemeindebürgermeister des Lands Hadeln und Stadtdirektor von Otterndorf, Harald Zahrte.

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