Düsseldorf.

Für deutsche Austauschschüler ist der Aufenthalt bei einer US-Gastfamilie nicht allein deshalb unzumutbar, weil sie auf einer US-Militärbasis wohnt. Mit dieser Bewertung hat ein Düsseldorfer Richter die Klage einer Familie abgewiesen. Der Vater hatte den Trip seines 16-Jährigen storniert, nachdem er gelesen hatte, dass die Familie auf der US-Basis Fairchild im Bundesstaat Washington lebt.