Leipzig.

Erneut verhandelt seit gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Elbvertiefung. Diesmal geht es um Klagen von Fischern und Jägern sowie von Cuxhaven und Otterndorf. Zum Auftakt äußerten die Richter allerdings Zweifel, ob die Klagen der Kommunen überhaupt zulässig seien. Otterndorf sieht durch die Vertiefung den Hochwasserschutz bedroht, Cuxhaven fürchtet durch Verschlickung des Watts an seinen Stränden um den Tourismus. Das Gericht zeigte sich skeptisch: Für Hochwasserschutz seien Deichverbände zuständig, und die Wattflächen lägen nicht in Cuxhaven.

Seite 6 „Das ist ja ein fundamentaler Angriff!“