E-Nummern Zehn Süßstoffe sind in der EU in Lebensmitteln zugelassen: Acesulfam-K (E 950), Aspartam (E 951), Cyclamat (E 952), Saccharin (E 954), Sucralose (E 955), Thaumatin (E 957), Neohesperidin DC (E 959), Steviolglycoside (E 960), Neotam (E 961), Aspartam- Acesulfamsalz (E 962). Auf Lebensmitteln kann der Name oder die E-Nummer stehen. Die meisten von ihnen sind kalorienfrei und haben ein Vielfaches der Süßkraft von normalem Kristallzucker – Neotam etwa übertrifft ihn um das 10.000-fache. Dieser Punkt unterscheidet Süßstoffe von sogenannten Zuckeraustauschstoffen. Diese auch Zuckeralkohole genannten Ersatzsüßer haben weniger Kalorien als Zucker, süßen aber ähnlich stark. Zu den bekannteren Vertretern gehören etwa Sorbit, Xylit oder Isomalt. Zuckeraustauschstoffe werden meist aus Früchten oder Gemüse gewonnen und wirken in hohen Dosen abführend. Besonders für Getränke, aber auch andere Lebensmittel, die meist in größeren Mengen konsumiert werden, sind sie deshalb weniger geeignet als Süßstoffe.