Hamburg. Wer weniger als 250.000 Euro auf dem Konto hat, muss bei Donner & Reuschel gehen. Hunderte betroffen

und Oliver Schade

Die Hamburger Privatbank Donner & Reuschel trennt sich bundesweit von mehreren Hundert Kunden. Der Grund: Das Vermögen der Betroffenen ist zu klein, mit ihnen lässt sich offensichtlich nicht mehr ausreichend Geld verdienen. Generell gilt nun bei dem im Jahr 1798 gegründeten Geldhaus mit Sitz am Ballindamm: Wer weniger als 250.000 Euro Vermögen bei der Bank hat, muss gehen.

„Wir konzentrieren uns ganz auf die Vermögensverwaltung sowie die Finanzplanung und sprechen in diesem Zusammenhang mit Kunden, die nicht in dieses Profil passen“, sagt Banksprecherin Christine Hauwetter. Bei weniger als 250.000 Euro Vermögen sei es schwierig, eine komplexe Vermögensverwaltung umzusetzen.

In einem Brief, den die Betroffenen bekommen haben und der dem Abendblatt vorliegt, heißt es zudem zur Begründung: Die Bankenwelt habe sich in den vergangenen Jahren stark verändert. „Umfangreiche regulatorische Anforderungen haben zusammen mit der anhaltenden Niedrigzinsphase deutliche Kostensteigerungen nach sich gezogen. Diese wollen wir jedoch nicht an unsere Kunden weitergeben. Daher haben wir nach eingehender Prüfung beschlossen, uns auf die Kernkompetenzen von Donner & Reuschel – die spezialisierten Bankdienstleistungen – zu konzentrieren.“

Was das Geldhaus darunter versteht, formuliert Bankchef Marcus Vitt gegenüber dem Abendblatt so: „Wir sind eine Privatbank mit dem klaren Fokus auf die umfassende Beratung komplexer Vermögen.“ Hier wolle man nun das eigene „Profil schärfen“. Zudem möchte man den Kunden, die an einer umfangreichen Beratung interessiert seien, auch weiterhin die „höchste Qualität“ bieten. Donner & Reuschel verwaltet rund zwölf Milliarden Euro. Die Bank konzentriert sich auf vermögende Privatkunden, Unternehmer und institutionelle Anleger wie Versicherungen und Stiftungen.

Juristisch ist gegen die Kündigungen der Konten übrigens nichts einzuwenden. „Das ist einer Bank mit einer angemessenen Frist jederzeit rechtlich erlaubt“, sagt Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Dafür braucht es nicht einmal einen Grund.“

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