Hamburg.

Wegen einer zu langen Dauer der Untersuchungshaft hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) einen 51 Jahre alten Mann vorerst in die Freiheit entlassen. Reno G. war im Juni wegen Totschlags von einer Strafkammer des Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger von G., der stets seine Unschuld beteuerte, Revision gegen den Richterspruch beim Bundesgerichtshof eingelegt hatte. Diese Entscheidung steht noch aus.

Reno G. wird vorgeworfen, seine 49 Jahre alte Freundin am 8. Mai 2016 mit einem Messerstich ins Herz getötet zu haben. Die Leiche der Frau war in einem Koffer in der Wohnung G.s gefunden worden. Der 51-Jährige behauptete, die Frau habe sich selbst getötet. Das Landgericht kam in einem acht Monate dauernden Prozess zu einem anderen Ergebnis.

Das OLG musste nun über eine Beschwerde G.s gegen den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden. Aus Sicht der Richter hat das Landgericht die 25 Prozesstage nicht so eng terminiert, wie es für ein zügiges Verfahren erforderlich gewesen wäre, und ließ den Mann deswegen frei. „Ich verstehe die Entscheidung des OLG im Ergebnis nicht“, sagte Landgerichtspräsidentin Sibylle Umlauf. Die Kammer habe „unter Aufbietung aller Kräfte“ über Monate vier bis fünf Verhandlungstage in der Woche abgehalten. „Mehr geht nicht“, so Umlauf.

Seite 14 „Entscheidung schwer nachvollziehbar“