Hamburg.

Die Hamburger Schulbehörde schickt einen zehn Jahre alten Jungen gegen dessen Willen und den seiner Eltern aufs Gymnasium. Das Kind hatte in der Grundschule eine Empfehlung für die Stadtteilschule erhalten, muss sich von heute an aber auf dem Gymnasium mit G8 behaupten. Das Problem in diesem Fall: Die Eltern hatten diese Schule als Drittwunsch angegeben. Jetzt muss das Verwaltungsgericht darüber entscheiden.

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