Hamburg. Hamburger sollten aufmerksamer sein und Schreiben genau prüfen – auch bei Guthaben. Wo es häufig Fehler gibt

Der Mieterverein zu Hamburg hat den Mietern in der Hansestadt geraten, die jährliche Betriebskostenabrechnung nach dem Erhalt umgehend zu prüfen. „Jeder Mieter, der die Abrechnung nicht innerhalb von zwölf Monaten beanstandet und notfalls eine Belegprüfung vornimmt, verliert alle Ansprüche“, sagte Vereinschef Siegmund Chychla gestern in Hamburg. „Wer sich nicht kümmert, der geht leer aus.“

Hamburg gilt als Mieterstadt. Von den insgesamt rund 936.000 Wohnungen werden mehr als 700.000 vermietet. Nach Schätzung des Mietervereins ist gut die Hälfte der Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft. Falsche Abrechnungen führten dazu, dass Hamburgs Mieter „mindestens zehn Millionen Euro“ verlieren, sagte Chychla. Es gebe keine Vermieter, die keine Fehler machten. Alle seien anfällig, große Unternehmen wie kleine, private wie Genossenschaften.

Nach den Worten des Vereinschefs sollten die „Alarmglocken klingeln“, wenn zwei Orientierungsdaten überschritten würden. Bei Heizkosten sei das der Fall, wenn diese monatlich höher als 1,20 Euro pro Quadratmeter lägen. Bei den Betriebskosten liege der Wert pro Monat bei 2,40 Euro pro Quadratmeter. „Dann ist Not am Mann, und man sollte die Angelegenheit dringend überprüfen“, sagte Chychla. Der Mieterverein zu Hamburg führt nach eigenen Angaben jedes Jahr gut 65.000 Mietrechtsberatungen durch – rund ein Drittel davon zu Betriebskostenabrechnungen. Das Besondere derzeit: Weil viele Abrechnungen wegen gesunkener Energiepreise ein Guthaben aufweisen, lasse nur ein Teil der Mieter seine Abrechnungen prüfen.

Chychla sagte, dass hinter so mancher falschen Abrechnung einfach nur ein menschlicher Fehler steckt. Allerdings entdecke man bei der Prüfung auch „vorsätzlich falsch erstellte Abrechnungen“. Das liege möglicherweise daran, dass eine falsche Abrechnung keine strafrechtlichen Sanktionen nach sich ziehe. „Der Vermieter muss lediglich zu viel eingezogenes Geld zurückerstatten“, sagte Chychla.

Der Vereinsvorsitzende listete gestern einige typische Streitfälle auf. So würden bei kleinen zu viel gezahlten Beiträgen Mieter darauf hingewiesen, die Summe sei ja lächerlich klein: „In der Summe aber rechnet es sich für den Vermieter.“ Bei Heizkosten komme es vor, dass zu viel Heizöl abgerechnet werde. Manchmal werde Kaltwasser auch doppelt berechnet. Beliebt sei zudem, Reparaturkosten für Fahrstühle Mietern in Rechnung zu stellen. Dabei sei dies lediglich für die Unterhaltungskosten eines Fahrstuhls erlaubt.

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