Hamburg. Hamburger Amtsrichter fällt hartes Urteil gegen Niederländer

Bei Angriffen auf Polizisten ließen Hamburger Gerichte bisher meist Milde walten – Bewährung statt Gefängnis. Doch im ersten Prozess gegen einen G20-Gewalttäter greift die Justiz hart durch. Das Amtsgericht Mitte hat gestern einen 21 Jahre alten Niederländer zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung von Richter Johann Krieten hatte Peike S. am 6. Juli – nach Beendigung der linksautonomen „Welcome to Hell“-Demonstration – zwei Bierflaschen auf einen Berliner Polizisten geworfen. Der 30 Jahre alte Beamte, am Helm und am Bein getroffen, erlitt „starke Schmerzen“ im Kopf- und Nackenbereich. Zudem habe sich der 21-Jährige seiner Festnahme auf der Kreuzung Schulterblatt/Altonaer Straße gewaltsam widersetzt. Seit dem 7. Juli sitzt der Mann, den die niederländische Polizei der Amsterdamer Hausbesetzer-Szene zurechnet, in Untersuchungshaft. Wie viele andere sei Peike S. offenbar nach Hamburg gekommen, um beim G20-Gipfel Krawall zu machen, so Krieten: „Reiseziel: Bullen jagen.“ S. habe mit dem Flaschenwurf drei Gesetze gebrochen. Er habe sich des schweren Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung und des besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht. Während der Urteilsverkündung, die von zahlreichen Bereitschaftspolizisten abgesichert wurde, äußerten Unterstützer aus dem linken Spektrum vereinzelt ihren Unmut.

In der Regel verhängt ein Einzelrichter nur Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Mit seinem Urteil ging Krieten über das Limit und auch über den Antrag der Staatsanwaltschaft deutlich hin­aus – die Anklage hatte 21 Monate Haft gefordert. Die Verteidigung beantragte sogar Freispruch. Ihr Mandant habe die Flaschen nicht geworfen, sagte die Anwältin von Peike S.: „Ich gehe von einer Verwechslung aus.“

Für Richter Krieten besteht an der Täterschaft des 21-Jährigen jedoch kein Zweifel. Die Aussagen der beiden als Zeugen befragten Polizisten seien „absolut glaubhaft“. Das Strafmaß in dieser Höhe sei gerechtfertigt – auch wenn der Angeklagte noch sehr jung und nicht vorbestraft sei.

Krieten sagte, um Polizisten und Rettungskräfte besser vor Gewalttaten zu schützen, habe der Gesetzgeber Ende Mai Strafvorschriften wie den Paragraf 114 („Angriff auf Vollstreckungs­beamte“) deutlich verschärft. „Bei der strafrechtlichen Beurteilung von G20-Straftaten muss man die geänderten Vorschriften zugrunde legen.“ In ähnlichen Fällen hätten sich Angeklagte schon krankschreiben lassen, „weil sie sich über die milden Urteile schlappgelacht haben“. Es müsse klar sein, dass Polizisten „weder Freiwild für die Spaßgesellschaft noch Freiwild für erlebnisorientierte Gewalttäter“ seien.

Seite 13 Applaus für den Angeklagten