Deutschland ist nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) der erste EU-Mitgliedstaat, in dem die Wurmeier verkauft werden sollen. Deshalb ist die deutsche Behörde für die Erstprüfung zuständig. Sie hat drei Monate Zeit, den Antrag zu sichten und einen Bericht zu erstellen. Die anderen EU-Mitglieder dürfen ihn danach einsehen und können 60 Tage lang Einwände vorbringen. Abschließend entscheidet die Europäische Kommission, ob und unter welchen Bedingungen das Produkt in den Verkauf darf.